Geschlechtsbestimmung im Ei
Embryonenbetäubung – ein konsequenter Schritt
Seit in Deutschland per Gesetz der Ausstieg aus dem Kükentöten beschlossen wurde, folgte unweigerlich die Frage nach dem Einsetzen eines möglichen Schmerzempfindens der Embryonen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Diskussion, wenn es um den Tierschutz bzw. das Töten männlicher Embryonen geht. Ein Essay zu den Konsequenzen, die die Geschlechtsbestimmung im Ei in Deutschland mit sich bringt.
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Kurz und bündig In Deutschland werden die aktuell verfügbaren Verfahren zur In-ovo-Geschlechtsbestimmung ab Ende 2023 nicht mehr erlaubt sein. Vor dem Hintergrund des aktuellen Wissensstandes zum Schmerzempfinden von Embryonen werden die Geschlechtsbestimmungsverfahren im zweiten Drittel der Brut (= alle aktuellen Verfahren am Markt) hinterfragt. Ein Betäubungsverfahren für die aussortierten Embryonen gibt zusätzliche Sicherheit und beendet die Diskussion über das Schmerzempfinden. Studien mit der Universität Göttingen zeigen, dass sich die Elektrobetäubung als sicheres Verfahren für Hühnerembryonen eignet. Anlagen für den Hochdurchsatz sind bereits im benachbarten EU-Ausland im Einsatz. Österreich verankert im Tierschutzgesetz die...
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