Gesetze und Verordnungen rund um den Mobilstall
Die Planung eines Mobilstalls erfordert eine gründliche Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorgaben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Mobilstalls beachten müssen.
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Das Baurecht in der Mobilstallhaltung ist ein wichtiges Thema. Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften, die beachtet werden müssen, wenn Sie einen Mobilstall aufstellen möchten. Dabei spielen das Baugesetzbuch (BauGB §201 Begriff der Landwirtschaft und §35 Bauen im Außenbereich) sowie die Landesbauordnungen eine entscheidende Rolle. Die gute Nachricht: In einigen Bundesländern benötigen Sie keine Baugenehmigung für mobile Hühnerställe.
In diesen Bundesländern ist keine Baugenehmigung für mobile Hühnerställe erforderlich:
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Saarland: Hier entscheidet die Untere Bauaufsicht.
- Sachsen-Anhalt
Mobilstall: Gesetze und Verordnungen bezüglich Emissionen
Die folgenden rechtlichen Grundlagen betreffen Emissionen:
- VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 und Blatt 2
- KTBL-Arbeitspapier 126 (kleine Bestände unter 10 Großvieheinheiten)
- Geruchsimmissionsschutzrichtlinie (GIRL)
- TA Luft
Diese Verordnungen regulieren Emissionen, um Geruchsbelästigung (Mindestabstände zur Wohnbebauung) sowie Schäden durch erhöhte Nährstoffeinträge und Keimbelastung durch Kot (Mindestabstand zu Wald, empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen) zu verhindern. Es ist wichtig, nachzuweisen, dass die mit der Tierhaltung anfallenden Nährstoffe, insbesondere der Kot, ordnungsgemäß gelagert und verwertet werden.
Fazit zur baurechtlichen Nutzung von Mobilställen:
Wenn Sie einen Mobilstall aufstellen möchten, sollten Sie Ihr Bauvorhaben immer bei der zuständigen Baubehörde melden. Informieren Sie sich gründlich über die geltenden Vorschriften, selbst wenn keine Genehmigung erforderlich ist, und stellen Sie sicher, dass Ihre Pläne mit den geltenden Gesetzen im Einklang stehen.