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UTP-Recht für Landwirte

Geschützt wird, was schützenswert ist

Ein Gesetz zum Schutz der Landwirte gegenüber unlauteren Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels ist seit Juni dieses Jahres in Kraft. Was genau dieses Gesetz beinhaltet, für wen es gilt, wann es greift und welche Verbote es einschließt, haben die Rechtsanwälte Nicola Ekhtiari und Dr. Christian Halm zusammengefasst.

Veröffentlicht am
 Fedorov Oleksiy/Shutterstock.com
Kurz und bündig Seit dem 9. Juni 2021 gilt das Agrar­organisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG; ehemals Agrar­marktstrukturgesetz) in der EU. Das Gesetz schützt vor unlauteren Handelspraktiken. Für Deutschland hat der Gesetzgeber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitergehende Regelungen in Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz zu erlassen. Es schließt daher hierzulande auch die Händler zwischen Landwirt und Lebensmitteleinzelhandel ein. Das Ge­setz greift, wenn der Jahresumsatz des Lieferanten niedriger ist als der des Käufers. Dafür gelten bestimmte Untergrenzen. Ist das Gesetz anwendbar, greift eine Vielzahl von Ver­boten, die die Landwirtschaft unter­stützen sollen. Das Gesetz entschei­det zwischen absoluten sowie...
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