Tierwohl-Förderprämien der Bundesländer
- Veröffentlicht am

Das Thünen-Institut hat einen bundesweiten Vergleich von Tierwohl-Fördermaßnahmen (Prämien) angestellt. Die Ergebnisse wurden im Juli 2019 veröffentlicht.
Knapp 1 % aller ELER-Mittel wurden für den Tierschutz vorgesehen (Förderzeitraum 2014–2020). Neben dem ELER bieten Hamburg und Bayern eine Tierwohl-Förderprämie auf Landesebene um.
In der Geflügelhaltung setzen nur Baden-Württemberg (Masthühner), Bremen und Niedersachsen (beide für Legehennen) auf Prämien.
Tierwohl-Förderung in Baden-Württemberg
Tierwohlprämien werden in Baden-Württemberg über das Förderprogramm
für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) gewährt, MEPL III* ist.
FAKT hat u. a. zum Ziel, die Kulturlandschaft zu pflegen und zu erhalten, das Klima und die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft zu schützen sowie die artgerechte Tierhaltung zu fördern.
*MEPL III - Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020
Tierwohl-Förderung in Niedersachsen und Bremen
Niedersachsen und Bremen haben ein gemeinsames Programm zur Förderung des ländlichen Raums, und zwar das „Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachen und Bremen 2014 – 2020“ (PFEIL). Die Förderung wird ausschließlich für die Tierhaltung in Niedersachsen angeboten.
Als einziges Bundesland bietet damit Niedersachen eine Tierwohl-Förderprämie für die Legehennenhaltung an. Durch die „besonders tiergerechte Haltung von Legehennen“ sollen Haltungsbedingungen gefördert werden, die gemäß wissenschaftlicher Studien geeignet sind, Federpicken und Kannibalismus zu vermeiden. Die Optimierung der Haltung und des Managements soll zu einem deutlich erhöhten Tierwohl in den geförderten Betrieben führen.
Zum Projektbericht „Tierwohl-Förderprämien der Bundesländer Ausgestaltung, Inanspruchnahme und Reichweite“ des Thünen-Instituts