Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Lieferkettengesetz

Brüssel einigt sich auf schwächere Vorgaben

Die EU einigt sich auf deutlich reduzierte Anforderungen für große Unternehmen. Menschenrechts- und Umweltstandards verlieren spürbar an Verbindlichkeit.

von DGS Redaktion Quelle Lebensmittelpraxis.de erschienen am 10.12.2025
Die Entscheidung der EU verringert den Schutz für Arbeitnehmer und Umwelt in globalen Lieferketten. © 3rdtimeluckystudio/Shutterstock
Artikel teilen:

Die Europäische Union (EU) hat in den Verhandlungen zur geplanten Lieferkettenregelung eine deutlich abgeschwächte Fassung vereinbart. Laut dem aktuellen Entwurf gelten die Sorgfaltspflichten künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Damit fällt ein Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Regelungsumfang heraus.

Ursprünglich sollte das Gesetz schon ab Unternehmen mit etwa 1.000 Beschäftigten und rund 450 Mio. Euro Umsatz greifen. Neben der Einschränkung des Anwendungsbereichs ist auch die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen Menschenrechte oder Umweltauflagen komplett gestrichen worden — Betroffene könnten damit nicht mehr vor EU-Gerichten klagen.

Stattdessen drohen Verstöße nur noch mit Bußgeldern von bis zu 3 % des weltweiten Nettoumsatzes — eine spürbar schwächere Sanktion. Auch die Pflicht zur Erstellung verbindlicher Klimaschutz- und Nachhaltigkeitspläne wurde gestrichen.