Hühner im Garten halten: Was ist erlaubt?
Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Lingen und Geflügelzüchter Daniel W. hatte im Sommer regional für Schlagzeilen gesorgt. Nun ging er in die nächste Runde.
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Seit Sommer 2023 beschäftigt ein Nachbarschaftsstreit in der Stadt Lingen die Gerichte. Grund des Konfliktes ist die Hühnerzucht von Daniel W. Denn seine Hähne, die er in mehreren Ställen im Garten hinter seinem Haus hält, wecken zuverlässig und lautstark jeden Morgen die Nachbarschaft. Das hatte in der Vergangenheit bereits zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem unmittelbar angrenzenden Nachbarn geführt.
Klage gegen einen neuen Hühnerstall wegen Lärmbelästigung
Doch nun hatte W. in seinem Garten einen weiteren Hühnerstall errichtet. Dagegen hatte der Nachbar erneut geklagt, da er eine noch stärkere Lärmbelästigung befürchtete. Daraufhin hatte die zuständige Behörde dem Hobby-Geflügelzüchter die Nutzung der Hühnerställe untersagt und den Sofortvollzug angeordnet. Dagegen hatte W. einen Eilantrag eingereicht – mit teilweisem Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab dem Eilantrag W.s statt. Er darf in zweien seiner Ställe weiter Hühner halten, denn diese sind kleiner als 20 m3 und bedurften daher keiner Baugenehmigung. Die beiden anderen Hühnerbehausungen umfassen mehr als 20 m3 und wären genehmigungspflichtig gewesen. Diese darf W. nun nicht mehr nutzen.
Da sich die Behörde aber ausschließlich auf die „formelle Illegalität“ der Ställe berufen hatte, um die Nutzung zu untersagen, könne sie sich nicht auf andere Gründe für eine Nutzungsuntersagungsverfügung stützen, wie beispielsweise eine zu befürchtende, unzumutbare Lärmbelästigung.
Ein Ende der Streitigkeiten ist damit wohl aber nicht in Sicht, denn in dem Gerichtsbeschluss (2 B 24/23) heißt es weiter: Eine Hühnerhaltung als Hobby sei kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Das Krähen der Hähne habe wiederholt zu Nachbarbeschwerden über Lärmbelästigungen geführt, sodass deren Zumutbarkeit eine nähere Prüfung erfordere.