Agrarpolitik TA Luft
Ohne Filter kein Stall mehr?
Berlin | Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember 2020 die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vorgelegt. Der Bundesrat muss der geänderten TA Luft noch zustimmen.
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Für die Landwirtschaft gehen mit der neuen TA Luft strengere Vorgaben für die Luftreinhaltung sowie den Schutz vor störenden Gerüchen einher. Große Tierhaltungsanlagen mit mehr als 1 500 Mastschweinen oder mehr als 30 000 Masthähnchen müssen künftig 70 % der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. Die Technik dafür sei in Deutschland etabliert, werde in einer Reihe von Bundesländern bereits gefordert und sei installiert, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Expertenratschläge berücksichtigen In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen der Verband unabhängiger Sachverständiger im AgrarUmweltbereich (VUSA) und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) vor negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der...
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