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Düngeverordnung

Rote Gebiete werden vereinheitlicht

Berlin | Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung (DüV) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert auf die einheitliche Ausweisung der belasteten Gebiete (sogenannte Rote Gebiete) gelegt.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Bisher wurde das von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt hat. Die Kriterien für eine Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt.
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