Düngeverordnung
Rote Gebiete werden vereinheitlicht
Berlin | Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung (DüV) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert auf die einheitliche Ausweisung der belasteten Gebiete (sogenannte Rote Gebiete) gelegt.
- Veröffentlicht am
Bisher wurde das von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt hat. Die Kriterien für eine Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt.
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