Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Weiterbildung leicht gemacht
Zum 1. Januar 2018 traten für die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz 1.2, die die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den Betrieben regelt, einige Änderungen in Kraft. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine Handlungshilfe zum Thema herausgegeben, in der alle wesentlichen Änderungen beschrieben werden.
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Die Vorgaben des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 1.2 verpflichten den Arbeitgeber, seinen Betrieb durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreuen und sich selbst in der betrieblichen Präventionstätigkeit beraten zu lassen. Folgende wesentliche Neuerungen haben sich ergeben: - Angleichung der Höchstzahl von Beschäftigten im Betrieb, bis zu der die Betreuung in Eigenregie durch den Unternehmer sichergestellt werden kann, - Änderung der Berechnung der Beschäftigtenzahl im Unternehmen, - Änderung der Berechnung des Beratungsbedarfs für das...
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