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Der gute Ruf ist in Gefahr

Strauße darf in Deutschland nur halten, wer seine Sachkunde nachgewiesen hat. Entweder in einem Fachgespräch mit der zuständigen Veterinärbehörde oder durch die Sachkundeprüfung nach einem Grundlagen seminar. Die Realität sieht leider anders aus.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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