
EU-Verpackungsverordnung PPWR kommt
Online 48147 Münster Nordrhein-Westfalen Deutschland
Referent:inTill Isensee, Dipl.-Ing. VerpackungstechnikDie EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) betrifft jeden Betriebsleiter, der Produkte verpackt, abfüllt oder in Verkehr bringt, unabhängig vom Absatzweg über den Groß- oder den Einzelhandel.
Die PPWR legt europaweit einheitliche Anforderungen fest. Sie definiert, welche Wirtschaftsakteure welche Pflichten tragen. Die erste große Pflichtenfrist hinsichtlich Kennzeichnung und Dokumentation gilt ab dem 12. August 2026. Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und an Mindestanteile recycelter Materialien erfolgen gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus.
