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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Für CMA und ZMP bleibt nur noch die Abwicklung

Der Absatzfonds und mit ihm seine Durchführungsgesellschaften die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle (ZMP), stehen vor dem Aus.
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfondsgesetz und dem folgenden Widerruf aller genehmigten Haushalts- und Rahmenpläne durch das Bundeslandwirtschaftsministerium verbleibt nur noch die Abwicklung der beiden Institutionen.