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Tierseuche: New Castle

Newcastle-Krankheit: erstmals nach 30 Jahren in Deutschland

Erstmals seit 1996 ist in Deutschland wieder die Newcastle-Krankheit bei Geflügel festgestellt worden. Betroffen ist ein Putenmastbetrieb in Brandenburg; das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt einen genetischen Bezug zu Virusnachweisen in Polen.

von DGS Redaktion Quelle Friedrich-Loeffler-Institut erschienen am 26.02.2026
Der erneute Nachweis der Newcastle-Krankheit unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Impfpraxis und stabiler Biosicherheitsstandards in deutschen Geflügelbetrieben. © 2024 sergey kolesnikov/Shutterstock
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In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oder-Spree im Südosten Brandenburgs ist die Newcastle-Krankheit (ND), eine hochansteckende, meldepflichtige Tierseuche, nachweislich wieder aufgetreten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Erreger am 20. Februar 2026 in Proben des Bestandes bestätigt; dies ist der erste dokumentierte Nachweis in Deutschland seit rund 30 Jahren.

Nach Angaben des FLI wurde in einer Herde mit sechs Wochen alten Puten eine erhöhte Sterblichkeit mit unspezifischen Symptomen beobachtet. Virologische Analysen ergaben, dass es sich beim Erreger um einen Genotyp VII.1.1 des Newcastle-Virus handelt, der enge Verwandtschaft zu ND-Viren aufweist, die in Nachbarregionen Polens festgestellt wurden. Die Ursache des Eintrags wird derzeit von den zuständigen Behörden epidemiologisch untersucht.

Unmittelbar nach dem Nachweis wurde der gesamte Betrieb mit seinen fünf Herden geräumt und alle Tiere tierschutzgerecht getötet. Zudem wurden durch den Landkreis Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, die unter anderem Vorgaben zur Aufstallung und zur Bewegung von Geflügel festlegen. Ziel der Maßnahmen ist, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Das FLI betont, dass die Newcastle-Krankheit bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern und Puten, häufig tödlich verläuft und in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht besteht. Halter sollten daher prüfen, ob der Impfstatus ihrer Bestände aktuell ist, und gegebenenfalls Impfungen auffrischen. Gleichzeitig wird empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken, insbesondere den Personenkontakt und den Austausch von Gegenständen zwischen Ställen zu minimieren.

Das Auftreten der Newcastle-Krankheit fällt in eine ohnehin angespannte Lage für Geflügelhaltungen in Deutschland: hochpathogene aviäre Influenza-Viren des Subtyps H5N1 sind weiterhin im Tierbestand aktiv und stellen nach Einschätzung des FLI eine erhebliche Gefährdung dar. Gegenwärtig werden mehrere Dutzend H5N1-Fälle sowohl bei gehaltenem Geflügel als auch bei Wildvögeln registriert.

Die Behörden rufen Geflügelhalter auf, bei auffälligen Todesfällen oder Leistungsabfall auch in geimpften Beständen umgehend labordiagnostische Abklärungen einzuleiten, um mögliche Ausbrüche früh zu erkennen und zu begrenzen.

Hintergrund: Das FLI ist in Deutschland für die Überwachung und Diagnose meldepflichtiger Tierseuchen verantwortlich. Es betreibt unter anderem nationale Referenzlabore zur Identifikation und Charakterisierung von Geflügelkrankheiten und unterstützt tierseuchenrechtliche Maßnahmen im Zusammenspiel mit Bundesländern und lokalen Behörden.

Mehr zur Seuchenlage lesen Sie HIER und HIER.

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