
Geflügelpest – aktuelle Fälle
Ein Schwerpunkt des aktuellen Geflügelpest-Geschehens befindet sich in Niedersachsen. Auch in anderen Bundesländern traten aktuelle Fälle auf.
von ZDG, NGW, DGS Quelle AgE erschienen am 04.11.2025Auch am 4. November 2025 wurden aktuelle Geflügelpestfälle gemeldet. Wiederum im Fokus des Geschehens: Niedersachsen. Der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband (NGW) berichtete am 4. November 2025 von einem bestätigten und mehreren Verdachtsfällen. Im Landkreis Oldenburg wurde in einer Gänsehaltung der Nachweis der hochpathogenen Geflügelpest H5N1 bestätigt. Eine Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht und tritt am 04. November 2025 in Kraft. Rund um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone, bestehende aus einer Schutzzone (3 km Radius) und einer Überwachungszone (10 km Radius) eingerichtet.
Verdachtsfälle in Niedersachsen
AI-Verdachtsfälle gab es in Cloppenburg bei einer Mastputenhaltung. Betroffen war ein Betrieb mit rund 11.500 Putenhähnen, die ca. 20 Wochen alt sind. Das Landeslabor hat das Virus bereits nachgewiesen, das Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts steht aber noch aus.
Aus dem Landkreis Stade hat der NGW einen Verdachtsfall in einer Puten-Elterntierhaltung mit ca. 6.700 Tieren in der Gemeinde Oldendorf-Himmelpforten gemeldet. Im Landkreis Vechta gibt es einen Verdachtsfall in einer Legehennenhaltung. Betroffen ist ein Betrieb mit 175.000 Legehennen in der Stadt Vechta. In allen niedersächsischen Fällen wird die Tötung des Tierbestandes vorbereitet.
Fälle in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
In Brandenburg war ein Betrieb mit 10.000 Pekingenten im Landkreis Märkisch-Oderland betroffen. Aus Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Fall bei 36.000 Masthühnern gemeldet. Die Schutz- und Überwachungszone wurde ausgeweitet.
Alle weiteren bestätigten Fälle finden Sie auf unserem Geflügelpestradar.
Biosicherheitsmaßnahmen
Bitte halten Sie in Ihren Geflügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen ein, wie die konsequente Umsetzung des Schwarz-Weiß-Prinzip, die Wahrung von Sauberkeit und Ordnung, das Vorhalten von Desinfektionsmitteln und das Tragen von Schutzkleidung. Um Geflügel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen zu schützen, empfiehlt das FLI die Überprüfung und konsequente Einhaltung von einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen.








