
Bestätigter Fall im Kreis Soest & weitere Nachweise in NRW
Im Kreis Soest ist der Verdachtsfall auf Geflügelpest in einer Hobbyhaltung bestätigt worden. Auch im Kreis Kleve gibt es einen neuen bestätigten Fall und im Kreis Wesel besteht Verdacht.
von DGS Redaktion Quelle Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen e.V. erschienen am 31.10.2025Der Verdacht auf Geflügelpest in einer Hobby-Geflügelhaltung in der Gemeinde Lippetal (Kreis Soest) hat sich bestätigt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe wies den Erreger nach, der Befund wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. In der betroffenen Haltung wurden 38 Tiere (Enten, Gänse und Hühner) vorsorglich getötet.
Der Veterinärdienst des Kreises Soest verzichtet nach Rücksprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LAVE) auf die Einrichtung einer Sperrzone. Das Risiko einer Weiterverbreitung der Geflügelpest wird laut Kreisangaben als beherrschbar eingeschätzt. Tierhalter sind nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu ergreifen. Besonders wichtig ist dabei die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.
Hinweis für Legehennenhalter
Legehennen, die freiwillig aufgestallt werden, dürfen ihre Eier nicht mehr als Freilandeier, sondern nur noch als Eier aus Bodenhaltung vermarkten. Ein solcher Haltungsformwechsel muss dem LAVE NRW mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden. Die Ausnahme der VO (EU) 2023/2465 greift ausschließlich bei behördlich angeordneter Stallpflicht. Grundlage dafür ist § 13 der Geflügelpest-Schutzverordnung, die weiterhin uneingeschränkt gilt.
Im Kreis Soest wurde außerdem bereits am Montag ein positiver Fall bei einem tot aufgefundenen Kranich in Lippetal bestätigt. Zwei weitere Verdachtsfälle bei Wildvögeln (ein Kranich in Lippetal, einer in Wickede) werden derzeit noch vom FLI untersucht.
Weitere Fälle in NRW
Im Kreis Kleve wurde laut TSIS am 30. Oktober 2025 ein weiterer Fall von Geflügelpest bestätigt. Der Kreis reagierte mit einer kreisweiten Aufstallungspflicht, die am 31. Oktober 2025 in Kraft trat.
Im Kreis Wesel besteht derzeit ein Verdacht auf Geflügelpest in einer Putenhaltung in Kamp-Lintfort. Die Untersuchungsergebnisse des FLI stehen noch aus.
Hinweis für Geflügelhalter
Aktuelle bestätigte und Verdachtsfälle der Aviären Influenza in Deutschland können im TSIS-Dashboard des Friedrich-Loeffler-Instituts eingesehen werden. Wer regelmäßig über das Tierseuchengeschehen informiert werden möchte, kann sich für den E-Mail-Verteiler „Tierseuchen“ der GWV NRW anmelden.








