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Aviäre Influenza

Niedersachsen: Neue Verdachtsfälle – mehrere Landkreise mit Aufstallpflicht

Im Landkreis Cloppenburg gibt es zwei neue Verdachtsfälle mit Aviärer Influenza in Putenhaltungen. Etliche niedersächsische Landkreise haben eine Aufstallpflicht für Betriebe ab 50 Tiere angeordnet.

von NGW, DGS erschienen am 28.10.2025
© DesignRage/Shutterstock
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Im Landkreis Cloppenburg gibt es zwei neue Verdachtsfälle der Aviären Influenza mit dem Virussubtyp H5. Betroffen ist eine Putenhaltung in der Gemeinde Bösel mit rund 10.000 etwa zwölf Wochen alten Hähnen und eine Putenhaltung in der Gemeinde Garrel mit rund 9.000 ca. elf Wochen alten Hähnen. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) hat das AI-H5-Virus in beiden Betrieben nachgewiesen. Die Ergebnisse des FLI stehen noch aus. Der Landkreis wird um die beiden betroffenen Putenhaltungen eine AI-Sperrzone, bestehend aus der Schutzzone und der Überwachungszone, einrichten. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen werden voraussichtlich am 28. Oktober veröffentlicht und am 29. Oktober in Kraft treten.

Der Landkreis Vechta informiert, dass zu dem aktuellen AI-H5-Nachweis bei Mastputen im Bereich der Stadt Vechta am 28. Oktober eine Allgemeinverfügung für die Einrichtung einer Sperrzone erlassen wird. Damit verbunden ist die Errichtung einer Schutzzone mit einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km. Betroffen war ein Tierbestand mit rund 24.000 Putenhähnen. Das Ergebnis des FLI über den Nachweis des Geflügelpesttyps wird noch erwartet. Die Sperrzone tritt mit Wirkung zum 29.10.2025, 0:00 Uhr, in Kraft.

Der Landkreis Oldenburg teilt mit, dass zu dem HPAI-H5-Nachweis bei Mastputen vom 25. Oktober in der Gemeinde Bösel, Landkreis Cloppenburg, eine Anschlussüberwachungszone 5 eingerichtet wird. Diese Zone wird von der bereits bestehenden Anschlussüberwachungszonen 3 vollständig überlagert und entfaltet daher erst Wirkung mit Aufhebung der Anschlussüberwachungszone 3. Der Landkreis hat dazu heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Anschlussüberwachungszone 5 tritt mit Wirkung zum 28. Oktober in Kraft.

Mehrere Landkreise ordnen Aufstallung an

Aufgrund des sehr dynamischen Geflügelpest-Geschehens und der zahlreichen HPAI H5N1-Nachweise in Nutzgeflügelbeständen und bei Wildvögeln haben sich die Landkreise Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg und Vechta dazu entschieden, eine Aufstallung sämtlichen Geflügels anzuordnen. Von der Aufstallung sind alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren betroffen. Hobbyhaltungen mit bis zu 50 Tieren fallen nicht unter die Aufstallungspflicht. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen wurden heute auf den Webseiten der Landkreise veröffentlicht. Die Aufstallungspflicht tritt am 28. Oktober 0 Uhr in Kraft.

In den nächsten Tagen werden möglicherweise weitere Landkreise eine Aufstallungspflicht für Geflügel anordnen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Tagespresse und auf den Homepages der Landkreise.