
Bund und Länder bündeln Kräfte im Kampf gegen Vogelgrippe
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßt die geplante Anhebung der Entschädigungszahlungen im Seuchenfall. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer setzt damit ein wichtiges Zeichen für die Branche und stärkt die Sicherheit für Betriebe in Krisenzeiten.
von ZDG erschienen am 27.10.2025Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) fordert eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern, um die Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus zu verhindern und die Tierbestände zu schützen. Wichtig sei, dass alle – sowohl die Bundesländer als auch der Bund mit seinen Instituten – an einem Strang ziehen, sagte er am 24. Oktober in Berlin. Zwar seien Ausbrüche der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) zur jetzigen Jahreszeit nicht ungewöhnlich, jedoch habe es in den vergangenen 14 Tagen einen sehr schnellen Anstieg der Infektionen gegeben, führte der Minister weiter aus. Dies zeige, wie ernst die Lage ist. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte das Risiko für weitere Ausbrüche vor wenigen Tagen als „hoch“ eingestuft.
Bund hat Anhebung von Entschädigungen bei EU beantragt
Darüber hinaus teilte Rainer mit, dass das Bundesministerium bei der EU eine deutliche Anhebung der Entschädigungsobergrenze beantragt hat, um betroffene Betriebe besser abzusichern. Die Entschädigungszahlungen sollen von 50 Euro auf bis zu 110 Euro hochgesetzt werden. Zudem sollen weitere Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht und Impfstrategien geprüft werden. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und wirtschaftliche Schäden für die Geflügelwirtschaft zu begrenzen.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, die Entschädigungsregelungen der Tierseuchenkasse für die Geflügelhaltung anzupassen. „Damit reagiert die Politik auf die wachsenden Herausforderungen durch die Ausbreitung der Vogelgrippe und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken für die Betriebe“, unterstreicht der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft, Hans-Peter Goldnick.
Appell an Landesminister, schnell zu handeln
Diese Neuregelung würde sicherstellen, dass die finanziellen Folgen eines Vogelgrippe-Ausbruchs nicht allein von den Geflügelhaltern getragen werden muss. Goldnick betont, dass künftig im Seuchenfall nicht nur die Kosten für angeordnete Maßnahmen wie Tötung und Entsorgung übernommen werden, sondern auch der tatsächliche Marktwert der Tiere berücksichtigt wird. „Mit dieser Entscheidung setzt die Politik ein starkes Signal für unsere Branche und gibt unseren Betrieben in dieser herausfordernden Situation mehr Sicherheit“, fasst der ZDG-Präsident zusammen und appelliert eindringlich an die zuständigen Landesminister, jetzt rasch und entschlossen zu handeln. Der höhere Satz von 110 Euro, der insbesondere für eine realistische Entschädigung beim seuchenbedingten Verlust von Zucht-, Eltern- und Großelterntieren nötig ist, sollte bereits für die auftretenden Fälle im aktuellen Seuchengeschehen zur Anwendung kommen können. Angesichts der schnellen Ausbreitung der Vogelgrippe sei es entscheidend, dass Biosicherheitsmaßnahmen zügig zu verstärken und notwendige Schutzvorkehrungen wie landesweite Aufstallungen voranzubringen, um die Geflügelbetriebe wirksam zu unterstützen.









