
Vogelgrippe in Schleswig-Holstein
Im Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein, wurde in einem gewerblichen Legehennenbetrieb Aviäre Influenza nachgewiesen.
von DGS Redaktion Quelle ZDG erschienen am 08.09.2025Wie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein informierte, wurde im Kreis Steinburg in einem gewerblichen Legehennenbetrieb mit 2.800 Tieren ein Fall von hochpathogener Aviärer Influenza festgestellt. Das teilte der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) mit.
Wie der ZDG weiter mitteilte, bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 2. September 2025 die Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden umgehend durchgeführt.
Sperr- und Überwachungszone eingerichtet
Rund um den betroffenen Betrieb ist eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Überwachungszone reicht bis in die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen. In der Sperrzone gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu gehören unter anderem ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden von den Kreisen Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen bereitgestellt. Der neue Fall erinnert daran, dass die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin eine zentrale Rolle spielen.