
Gesetzesvorschläge vorgelegt
Der lange erwartete Vertragsentwurf für die Freihandelsabkommen der EU mit den Mercosurstaaten liegt vor. Gleichzeitig hat die EU-Kommission auch den Vorschlag für das Abkommen mit Mexiko vorgelegt. Der Handelsteil soll jeweils ohne die Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer in Kraft treten können.
von AgE Quelle AgE erschienen am 04.09.2025Die Europäische Kommission hat die Vertragsentwürfe für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (EMPA) sowie für das überarbeitete Freihandelsabkommen mit Mexiko (MGA) vorgelegt. Wie die Brüsseler Behörde am Dienstag (3.9.) mitteilte, sind zwei parallele Rechtsinstrumente für jedes Abkommen vorgesehen.
Zum einen zwei Interimsabkommen, die lediglich die jeweiligen Handelsteile umfassen, die ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen. Beide sollen im nächsten Schritt unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates ratifiziert werden. Zum anderen zwei sogenannte globale Abkommen, die auch Teile enthalten, die über den Handel hinaus gehen und der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten bedürfen. Durch diese Aufteilung hofft man, dass der Handelsteil möglicherweise bereits in diesem Jahr in Kraft treten könnte. Die umfassende Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer dagegen dürfte deutlich länger dauern; als Kritiker des Abkommens gelten unter anderem Frankreich, Ungarn und Österreich.
Kommission geht auf die Mercosur-Kritiker zu
Die Kommission versucht der anhaltenden Kritik aus der Landwirtschaft am Mercosur-Abkommen unter anderem durch Zollkontingente (TRQ) für die Einfuhr von sensiblen Agrarprodukten zu begegnen. Diese Zollkontingente sollen beispielsweise für Rindfleisch 1,5 % und für Geflügel 1,3 % der EU-Produktion betragen. Zumindest die Zölle auf Rindfleisch sollen außerhalb des Kontingents einem hohen EU-Beamten zufolge nahezu prohibitiv sein und je nach Art des Rindfleisches variieren.
Außerdem sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, die sensible europäische Agrarprodukte vor einem schädlichen Anstieg der Importe schützen sollen. Die Behörde schlägt außerdem vor, das Abkommen durch einen weiteren Rechtsakt zu ergänzen, der das Kapitel über bilaterale Schutzmaßnahmen umsetzt. Hohen EU-Beamten zufolge sind darüber hinaus Maßnahmen geplant, die die Produktionsstandards mit Blick auf Pestizide und Tierwohl angleichen sollen. Diese sind jedoch nicht Teil des Handelsabkommens, sondern sollen eigenständige Initiativen sein, die auf der Vision für Landwirtschaft und Ernährung der EU-Kommission basieren.
Mit Mexiko hat die EU bereits im Jahr 2000 ein Handelsabkommen abgeschlossen. Das neue Abkommen soll die verbleibenden, prohibitiv hohen Zölle auf EU-Agrar- und Lebensmittelexporte für Käse, Geflügelfleisch, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren sowie Schokolade und Wein beseitigen. Darüber hinaus ist vorgesehen, Verfahren für Agrar- und Lebensmittelexporteure zu vereinfachen und es so schneller und kostengünstiger zu machen, Produkte auf dem mexikanischen Markt zu verkaufen. Das Abkommen würde darüber hinaus auch den Schutz vor Nachahmungen für 568 europäische geografische Angaben erweitern.