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Geflügelpest

HPAI in Bayern: 30.000 Puten betroffen

Im Landkreis Ansbach wurde in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Feuchtwangen am 9. März 2025 ein amtlich bestätigter Fall der Geflügelpest (HPAI) festgestellt.

von DGS Redaktion Quelle www.landkreis-ansbach.de erschienen am 13.03.2025
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Im Landkreis Ansbach wurde am 9. März 2025 ein Verdacht auf Geflügelpest gemeldet, der inzwischen bestätigt wurde.
Im Landkreis Ansbach wurde am 9. März 2025 ein Verdacht auf Geflügelpest gemeldet, der inzwischen bestätigt wurde. © Rex Wholster/Shutterstock.com

Betroffen war ein Puten-haltender Betrieb. Alle rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken wurden mittlerweile gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt.

Restriktionszonen festgelegt

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt.

Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. In der Schutzzone gelten darüber hinaus strenge Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden.

Aufstallpflicht für 30 Tage

In beiden Zonen gilt Aufstallpflicht mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes. Da die Desinfektion der Ställe aktuell (Stand: 13.03.2025) noch nicht ganz abgeschlossen ist, kann der Endpunkt der Aufstallpflicht in den beiden Restriktionszonen aktuell nur grob abgeschätzt werden (Mitte April 2025).

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des Landkreises Ansbach.