
Schweden: Infopflicht zur Fleischherkunft in Restaurants
In Schweden müssen Restaurants und andere Großküchen ihren Gästen neuerdings Auskunft über das Herkunftsland des servierten Fleisches geben.
von AgE erschienen am 10.03.2025Seit 1. März ist in Schweden die neue Informationspflicht in Kraft, die für Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gilt. Diese Informationen müssen auf Anfrage der Gäste erteilt werden. Dies kann laut dem schwedischen Landwirtschaftsministerium entweder schriftlich oder mündlich erfolgen.
„Ich hoffe, dass dies der schwedischen Fleischproduktion zugutekommt“, betonte Agrarminister Peter Kullgren zur Einführung in Stockholm. Ziel sei, dass Verbraucher auch beim Restaurantbesuch bewusste Kaufentscheidungen treffen könnten. Die nationale Lebensmittelbehörde (Livsmedelsverket) hatte die neuen Regeln 2024 im Auftrag der schwedischen Regierung ausgearbeitet.
Wie die Behörde mitteilte, gelten die Vorschriften jedoch nur vor Ort, sodass die Angaben beispielsweise in Bestell-Apps oder auf Unternehmenswebsites nicht gemacht werden müssen. Fernen gelten sie nur für Fleisch, welches als Zutat für die in dem Betrieb zubereiteten Speisen verwendet wird.