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Schleswig-Holstein

H5N1 bei Legehennen in Nordfriesland

Am 23. November 2024 wurde in einem Legehennenbetrieb mit ungefähr 10.000 Tieren in der Gemeinde Reußenköge ein Ausbruch von Geflügelpest amtlich festgestellt.

von DGS Redaktion Quelle Kreis Nordfriesland erschienen am 25.11.2024
Im Kreis Nordfriesland wurde in einem Legehennenbetrieb in Reußenköge ein Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest H5N1 festgestellt. © colourbox.de
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Im Kreis Nordfriesland wurde bei Legehennen eines Betriebs in der Gemeinde Reußenköge die hochpathogene Variante des Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen. Der Betrieb befindet sich in Küstennähe.

Erste Todesfälle traten am 22. November 2024 ohne ersichtlichen Grund auf. Der Tierhalter informierte umgehend das Veterinäramt. Es wurden Proben entnommen, die durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf HPAI H5N1 bestätigt wurden. Im Zuge der notwendigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen mussten die Legehennen des Betriebs am 24. November getötet werden, wie der Kreis Nordfriesland am 25. November 2024 mitteilte.

Aufstallungspflicht in umliegenden Gemeinden

Der Kreis Nordfriesland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern vorsieht. Betroffen sind zahlreiche Gemeinden, darunter Bredstedt, Nordstrand, Husum und Langenhorn. Die vollständige Liste und die Allgemeinverfügung hat der Kreis online zur Verfügung gestellt. Eine interaktive Karte der Restriktionszonen wird in Kürze ergänzt.

In den betroffenen Zonen gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Details zu weiteren Maßnahmen, wie Biosicherheitsvorgaben oder das Verbot des Verbringens von Vögeln und Eiern, sind in der Allgemeinverfügung nachzulesen. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Ursache für den Viruseintrag unklar

Die Ursache für den Eintrag des Virus sei noch ungeklärt. Aufgrund des hohen Wildvogelaufkommens in der Region und eines früheren Nachweises von Geflügelpestviren bei Wildvögeln hatte der betroffene Betrieb bereits seit Oktober strenge Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt.

Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland werden aufgerufen, direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Futter und Wasser sollten vor Wildvögeln geschützt werden. Todesfälle oder Symptome, die auf Geflügelpest hindeuten, sind unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.

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