
Meldepflicht für alle Geflügelhalter in England, Wales und Schottland
Eine neue Registrierungspflicht für Geflügelhalter gilt bald in England und Wales. Dann müssen alle Bestände gemeldet – unabhängig von der Anzahl der Tiere.
von DGS Redaktion Quelle APHA erschienen am 16.09.2024Ab dem 1. Oktober 2024 tritt in England und Wales eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die alle Geflügelhalter verpflichtet, ihren Bestand bei der Animal and Plant Health Agency (APHA) zu registrieren. In Schottland ist die neue Regelung bereits am 1. September 2024 in Kraft getreten. Bisher galt die Registrierungspflicht nur für Halter von 50 oder mehr Tieren. Mit der neuen Regelung müssen nun auch kleinere Geflügelhalter ihre Bestände melden, unabhängig von der Größe der Herde. Die Regelung betrifft ebenfalls Besitzer von Greifvögeln und Taubenzüchter. Haustier-Vögel, die ausschließlich in Innenräumen gehalten werden, sind von der Regelung ausgenommen.
Die Registrierung sei ein wichtiger Schritt, um die Verbreitung von Tierseuchen wie der Geflügelpest zu verhindern, betonte die APHA bei der Ankündigung der neuen Registrierungspflicht. Durch die Anmeldung erhalten Geflügelhalter im Falle eines Krankheitsausbruchs wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen, die auf ihren Betrieb zugeschnitten seien. Dies ermöglicht es den Behörden, potenzielle Ausbrüche schneller zu identifizieren und einzudämmen, um größere wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft zu vermeiden, so die APHA.