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EU

Import: Noch keine Notbremse für Geflügelfleisch aus Ukraine

Die EU erhebt ab sofort wieder Zölle auf ukrainischen Honig, nachdem die Importgrenze überschritten wurde. Auch für Hafer, Eier und Zucker gilt bereits die Notbremse.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 22.08.2024
Das zollfreie Kontingent für Geflügelfleisch ist noch nicht ausgeschöpft. © Ganna Zelinska/shutterstock.com
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Wie erwartet wurde nun auch für Honig aus der Ukraine die im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen vorgesehene Notbremse aktiviert. Das heißt, dass die EU ab sofort wieder Meistbegünstigungszölle erheben wird. Bereits aktiviert ist die Notbremse für Hafer, Eier und Zucker sowie Getreidegrütze.

Die Europäische Union erhebt wieder Zölle bei der Einfuhr von Honig aus der Ukraine. Am Dienstag (20.8.) hat die EU-Kommission die Notbremse gezogen, nachdem der im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen vorgesehene Schwellenwert von etwa 18.507 Tonnen überschritten worden war. Bekanntlich wird die Notbremse für sieben landwirtschaftliche Erzeugnisse ausgelöst, sobald die Einfuhrmengen den zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2023 verzeichneten arithmetischen Jahresmittelwert erreichen. Zuvor waren die ukrainischen Agrareinfuhren in die EU seit Juni 2022 von Beschränkungen befreit.

Noch keine Notbremse für Geflügelfleisch

Für Hafer, Eier, Zucker sowie Getreidegrütze wurden die Importschwellen bereits überschritten und die Einfuhrbeschränkungen von der Brüsseler Behörde aktiviert. Die maximal zulässige Einfuhr ukrainischer Eier war Ende Juni 2024 erreicht worden. Lediglich für Mais und Geflügelfleisch aus der Ukraine ist die Notbremse noch nicht angewendet worden. Mitte Juli hatte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erklärt, dass das zollfreie Kontingent für Geflügelfleisch zu 59 % ausgeschöpft gewesen sein soll. 

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