
Anpassung an staatliche Tierhaltungskennzeichnung kommt
Die Initiative Tierwohl (ITW) wird fortgesetzt. Ab 2025 passt die ITW ihre Standards an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung an. Es wird auch Neuerungen für Geflügelhalter geben.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 10.07.2024Die Initiative Tierwohl (ITW) hat am 10. Juli 2024 bekannt gegeben, dass alle Beteiligten aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel sich darauf verständigt haben, wie es ab 2025 weitergehe. Demnach sei die Zukunft der ITW bis mindestens 31. Dezember 2027 gesichert.
Anpassung an staatliche Tierhaltungskennzeichnung ab 2025
Ab 2025 passt die ITW ihr Programm an die Anforderungen der Stufe zwei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung „Stall + Platz“ an, die zunächst nur für die Schweinemast gilt. Die Schweine erhalten dann 12,5 statt bisher 10 Prozent mehr Platz im Stall als gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tierhalter in jeder Bucht drei Buchtenstrukturierungselemente anbieten. Damit erfüllen ITW-Schweinemäster ab 01. Januar 2025 die Anforderungen der Haltungsformstufe 2 sowie die der Stufe „Stall + Platz“ des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.
Neue Kriterien in der Hähnchen- und Putenmast
Mehr Tierwohl soll es auch in der Hähnchen- und Putenmast geben. Geflügelhalter müssen sich dann mit neuen Kriterien auseinandersetzen. So müssten Hähnchenhalter in der ITW ihren Tieren zusätzlich zu bislang geltenden Anforderungen Strukturierungselemente für die Haltungsumwelt anbieten.
Zusätzliche Anforderungen kommen dann auch auf Putenhalter zu. So müssen unter anderem Dämmerlichtphasen, wie sie bereits in der Hähnchenmast umgesetzt werden, künftig auch bei Puten in geschlossenen Stallungen umgesetzt werden. Auch die Aufzucht von Puten müsse künftig bestehende Tierwohlanforderungen erfüllen, so die ITW. Die neuen Preisempfehlungen für ITW-Mastgeflügel liegen bei 2,97 Cent pro kg für Hähnchen, 3,64 Cent pro kg für Putenhennen und 4,38 Cent pro kg für Putenhähne.
Die neuen Kriterien, die in den Branchenvereinbarungen festgelegt wurden, sind ab dem 1. Januar 2025 für alle teilnehmenden Schweinehalter und ab dem 1. Juli 2025 für alle teilnehmenden Geflügelhalter bindend. Auch in der neuen Programmphase wird die Umsetzung in allen Betrieben, die an der ITW teilnehmen, zweimal jährlich kontrolliert, teilte die ITW mit.