Gesetz

Düngegesetz-Novelle passiert Bundestag

Die Novelle des Düngegesetzes hat den Bundestag passiert. Kernpunkte sind die Einführung eines bundesweiten Düngemonitorings und Änderungen in der bisherigen Stoffstrombilanzierung, die künftig Nährstoffbilanzierung heißt.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 12.06.2024
Der Bundestag hat die Novelle des Düngegesetzes beschlossen. © Ziye/shutterstock.com
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In der vorangegangenen Debatte am 6. Juni 2024 lobten Redner der Koalition die Änderungen als wichtige Voraussetzung, um im Düngegesetz künftig mehr Verursachergerechtigkeit zu schaffen. Kritik an dem Gesetz kam von der Opposition. CSU-Mann Max Straubinger bezeichnete die Neuregelungen als „riesigen Bürokratiewust“. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die Beibehaltung der Stoffstrombilanz als vertane Chance für den Bürokratieabbau. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir reagierte indes erleichtert. Die Novelle sei vor allem nötig geworden, um hohe Strafzahlungen der EU wegen zu hoher Nitratbelastungen abzuwenden. Özdemir sieht jetzt den Bundesrat gefordert, die Novelle zu unterstützen.

Stoffstrombilanzpflicht für mehr Betriebe

Das geänderte Düngegesetz schafft die Grundlage, auf der die Regelungen zur Ausgestaltung der Stoffstrombilanzierung in der entsprechenden Verordnung angepasst werden sollen. Gleichzeitig wird die Stoffstrombilanz in „Nährstoffbilanz“ umbenannt. Laut einer Entschließung der Koalition zum Gesetz sollen künftig landwirtschaftliche Betriebe schon ab 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen müssen. Bisher galt das erst für Betriebe, die 20 Hektar LF oder 50 Großvieheinheiten (GVE) überschritten. Dafür soll sich die Frist für die betriebliche Aufzeichnung von drei auf sechs Monate nach Zu- und Abfuhr verlängern.

Zudem soll es Richtwerte für maximal zulässige betriebliche Bilanzwerte für Phosphor geben. Ausgenommen bleiben auch weiterhin Betriebe und Biogasanlagen, die weniger als 750 Kilogramm Stickstoff je Hektar in Form aus Wirtschaftsdüngern aufnehmen oder erzeugen. Weitere Ausnahmen von der Nährstoffbilanzverordnung sollen künftig gelten für Kurzumtriebsplantagen, Zierpflanzen- und Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen, Baumobst- sowie Wein- und Strauchbeerenflächen, darunter auch solche, die nicht im Ertrag stehen.

Bundesweites Düngemonitoring

Darüber hinaus schafft das neue Düngegesetz die Voraussetzung, ein bundesweites Düngemonitoring einzuführen. Mit diesem soll sich die Verwendung der Dünger in den landwirtschaftlichen Betrieben anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Auf dieser Basis soll mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht geschaffen werden.

Zugleich soll der Mehraufwand für die Betriebe verringert werden. Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, müssen nicht noch einmal von den Betrieben erfasst werden. Bewirtschaftungs- und Düngedaten, die die Betriebe den Bundesländern schon gemeldet haben, können künftig anonymisiert an die Bundesbehörden weitergereicht werden. Schließlich soll das geänderte Düngerecht gewährleisten, dass nur sichere und wirksame Düngeprodukte aus der EU auf den europäischen Markt gelangen. Dazu wird die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht umgesetzt.

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