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Tierarzneimittelgesetz

Antibiotika in der Nutztierhaltung: Bundesweite Kennzahlen veröffentlicht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlicht. Darunter sind auch die Zahlen für Hühner und Puten.

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Nach Tierarzneimittelgesetz in der Fassung vom 21. Dezember 2022 (TAMG) wurden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten ermittelt und veröffentlicht.
Nach Tierarzneimittelgesetz in der Fassung vom 21. Dezember 2022 (TAMG) wurden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten ermittelt und veröffentlicht.Kathrin Iske
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Nach dem Tierarzneimittelgesetz vom 21. Dezember 2022 (TAMG) wurden die bundesweiten Kennzahlen erstmalig auf Grundlage des gesamten Kalenderjahres 2023 bestimmt. Nun stehen die Kennzahlen zur Verfügung. 

Betriebe, die die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren.

Weitere Informationen zu den bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Hühnern und Puten. © BVL/Quelle: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.

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