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Mecklenburg-Vorpommern

Tierseuchenkasse: Geflügelbestand bis zum 3. Januar 2024 melden

Alle Geflügelhalter – dazu zählen auch Hobbyhalter – in Mecklenburg-Vorpommern müssen ihren Geflügelbestand bis spätestens zum 3. Januar 2024 bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern melden.

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Geflügelhalter sind dazu verpflichtet, ab 2024 neu zur Stichtagsmeldung am 3. Januar eines Jahres den geschätzten Jahreshöchstbestand je Geflügelart anzugeben.
Geflügelhalter sind dazu verpflichtet, ab 2024 neu zur Stichtagsmeldung am 3. Januar eines Jahres den geschätzten Jahreshöchstbestand je Geflügelart anzugeben.vectorfusionart/shutterstock.com
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Wie die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern in einer aktuellen Mitteilung bekannt gibt, müssen Geflügelhalter Mecklenburg-Vorpommern ab 2024 neu zur Stichtagsmeldung am 3. Januar eines Jahres den geschätzten Jahreshöchstbestand je Geflügelart anzugeben. Davon betroffen sind alle gewerblichen, privaten und Rassegeflügelhaltungen.

Die Tierseuchenkasse hat eine Meldeinformation für Geflügelhalter herausgegeben, in der Fragen zur Stichtagsmeldung beantwortet werden. Die Tierseuchenkasse ist eine Einrichtung, die in den verschiedenen Bundesländern existiert und dazu dient, bei Ausbruch von Tierseuchen finanzielle Unterstützung zu leisten.