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Alterssicherung der Landwirte

SVLFG informiert Rentenbezieher über Rentenerhöhung

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird alle Rentenbezieher schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanhebung informieren. 

Veröffentlicht am
Die SVLFG hat angekündigt, Rentenbezieher über ihre Rentenanhebung schriftliche zu benachrichtigen.
Die SVLFG hat angekündigt, Rentenbezieher über ihre Rentenanhebung schriftliche zu benachrichtigen.Birgit Reitz-Hofmann/colourbox.de
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Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) und aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) ebenso wie in der gesetzlichen Rentenversicherung erneut deutlich an. In Westdeutschland beträgt der Zuwachs 4,39 %, in Ostdeutschland 5,86 %.

Der allgemeine Rentenwert in der AdL sowie der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten der Unfallversicherung verändern sich entsprechend dem Vomhundertsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen. In der AdL steigt der allgemeine Rentenwert von 16,63 Euro auf 17,36 Euro im Westen sowie von 16,37 Euro auf 17,33 Euro im Osten. Die Renten in Ostdeutschland werden zum 1. Juli 2024 vollständig an das Niveau in der alten Bundesrepublik angepasst sein. Ab dem 1. Juli 2023 beträgt der Unterschied noch 0,2 %.

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