Gegen Kükentöten: PlanTegg und Ter Heerdt verlängern Zusammenarbeit
Das Kieler Unternehmen PlanTegg entwickelte gemeinsam mit einer niederländischen Brüterei ein Verfahren, bei dem das Geschlecht des Kükens mittels PCR-Test bereits im Brutei festgestellt wird. Die beiden Unternehmen wollen jetzt ihre Kooperation weiter ausbauen.
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Geschlechtsbestimmung mittels PCR-Test
Das Unternehmen PLANTEGG entwickelte ein Verfahren, das es erlaubt, männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Dabei wird eine winzig kleine Menge Flüssigkeit aus dem Brutei entnommen und mittels PCR das Geschlecht bestimmt. Die PCR ist ein äußerst leistungsfähiges Werkzeug, das es ermöglicht, kleinste Mengen an DNA-Material nachzuweisen. So können „männliche“ Bruteier aussortiert und ausschließlich die weiblichen ausgebrütet werden. Ein Vorreiter in der Praxis war die niederländische Brüterei Ter Heerdt, ein Tochterunternehmen der deutschen EW Group: Sie implementierte das innovative Verfahren bereits 2020 und zeigte somit, wie gut Legehennenproduktion, Nachhaltigkeit und Tierwohl vereinbar sein können.
Die Unternehmen wollen ihre Kooperation nun massiv ausbauen und verlängerten vertraglich die Zusammenarbeit bis Ende 2025. Am Donnerstag, 03.11.2022, fand in Kiel die Vertragsunterzeichnung statt.
Massiver Bedarf an Alternativen zum Kükentöten
Das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung war in seiner Einführungsphase zunächst ausschließlich für ALDI Deutschland bestimmt. Nach und nach öffneten die beiden Kooperationspartner ihr Verfahren für alle anderen Marktteilnehmer. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen das Kükentöten sind alle Geflügelproduzenten und -händler auf gesetzeskonforme Verfahren angewiesen. Der Bedarf an der Implementierung alternativer Verfahren ist enorm. Und wirtschaftlich überlebenswichtig.
Die Entwicklung zu mehr Tierwohl ist noch nicht abgeschlossen
Doch mit der Umstellung auf die nachhaltigere und dem Tierwohl entsprechende Methode der Geschlechtsbestimmung ist die Entwicklung nicht abgeschlossen. Aktuell lässt sich das Geschlecht im Brutei schon am 9. Bruttag nachweisen. Die Gesetzgebung entwickelt sich jedoch dahingehend, dass Bruteier nur noch bis zum 6. Bruttag aussortiert und beispielsweise zu Tierfutter verarbeitet werden dürfen. Dies wird voraussichtlich ab 2024 zur gesetzlichen Vorgabe. Darum arbeitet PLANTEGG GmbH gemeinsam mit dem Partner Ter Heerdt auf Hochtouren daran, das Verfahren noch früher in der Brut einzusetzen.