Mehr Lohn für Beschäftigte in der Landwirtschaft
Der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben eine Tarifeinigung erzielt. Das Ergebnis sieht deutliche Lohnerhöhungen sowie eine bundesweite Vereinheitlichung der Lohnstrukturen für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor.
- Veröffentlicht am

Da die Tarifhoheit bei den Mitgliedsverbänden des GLFA liege, komme es nun darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen, teilte der GLFA heute mit.
Rückwirkend vereinheitlichte Vergütung
Mit der sogenannten Bundesempfehlung wird laut Gesamtverband eine Vereinheitlichung der bislang bundesweit sehr unterschiedlichen Lohnstrukturen für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft angestrebt. Hierzu werden rückwirkend ab 1. Oktober 2022 für die Gruppen der Arbeitskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung, der Facharbeiter sowie der Meister Mindestvergütungen vereinbart.
Danach gilt für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung in den ersten vier Monaten der Beschäftigung eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Ab dem fünften Beschäftigungsmonat ist eine Vergütung von mindestens 12,50 Euro brutto je Arbeitsstunde zu leisten. Die Vergütung für Facharbeiter beträgt mindestens 14,50 Euro brutto je Arbeitsstunde, die Vergütung für Meister liegt bei mindestens 16,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Weitere Lohn- und Gehaltsgruppen können in den regionalen Vereinbarungen festgelegt werden.
Deutliche Lohnerhöhungen vor allem in Ostdeutschland
Laut dem Gesamtverband gehen mit diesen Mindestvergütungen zum Teil deutliche Lohnerhöhungen insbesondere in den neuen Bundesländern einher. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten mit der Dezembervergütung 2022 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer 350 Euro beträgt. Die Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen werden auf Länderebene geregelt. Dabei ist im ersten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von mindestens 700 Euro festzusetzen. Die Bundesempfehlung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.
Laut GKFA-Präsident Hans-Benno Wichert hätte sich gewünscht, dass die Prämie höher ausfiele, dies könne man aber aufgrund der in vielen Betrieben wirtschaftlich schwierigen Situation nicht verpflichtend für alle vorgeben. Er geht aber davon aus, dass dort, wo es wirtschaftlich möglich ist, zusätzliche oder höhere Inflationsausgleichsprämien von den Arbeitgebern geleistet werden. In Sachen betriebliche Altersvorsorge sei man zudem weiter bemüht, eine neue tarifliche Zusatzversorgung mit der Gewerkschaft auszuhandeln, die Arbeitnehmern eine echte Absicherung für den Ruhestand bieten soll.