Weitere Geflügelpest-Fälle bei Puten und Enten im Emsland
Im Landkreis Emsland sind weitere Geflügelpestfälle in der Gemeinde Lorup bestätigt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in beiden Geflügelbetrieben den Subtyp H5N1 nachgewiesen. Die Tötung der betroffenen Puten- und Entenbestände ist bereits abgeschlossen.
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Beim ersten Betrieb handelt es sich um eine Mastputenhaltung mit rd. 7.500 Putenhähnen im Alter von ca. 18 Wochen und 7.900 Putenhähnen im Alter von ca. einer Woche. Darüber hinaus ist ein Betrieb mit Entenhaltung betroffen. Es geht um rd. 5.200 Mastenten im Alter von ca. 5 ½ Wochen und rd. 5.400 Mastenten, die ca. zwei Wochen alt sind.
Der Landkreis Emsland bereitet gegenwärtig eine Allgemeinverfügung vor, die voraussichtlich heute, am 26. Oktober 2022 um 0:00 Uhr, in Kraft treten wird. Die Planungen sehen vor, mit der neuen Allgemeinverfügung alle bestehenden Restriktionsgebiete im Bereich der Gemeinde Lorup zusammenzufassen. Durch die bereits bestehenden Restriktionszonen kommt es allenfalls in den Randbereichen zu Veränderungen.
Eine kreisweite Aufstallung ist im Landkreis Emsland auch weiterhin nicht vorgesehen. Die Aufstallungsanordnung für Geflügel gilt nur für die Restriktionsgebiete.