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Agrarpolitik

Gas auch für Landwirtschaftsbetriebe als "geschützte Kunden"?

Landwirtschaftliche Betriebe zählen wie Gewerbebetriebe, Schulen oder Krankenhäuser zum Kreis der „geschützten Kunden“, die bei der Gaszuteilung bei einer Knappheit bevorzugt versorgt werden.

Veröffentlicht am
Prazis/Colourbox.de
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Das hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) klargestellt. Voraussetzung dafür ist Müller zufolge, dass der Gasverbrauch des einzelnen Betriebes die Grenze von 1,5 Mio kWh nicht übersteigt und die Anschlussleistung unter 500 kW liegt. Allerdings gilt dieser Schutz laut Müller nicht absolut. „Denn natürlich müssen wir auch für die geschützten Kunden erst einmal genügend Gas haben“, räumte er im FAZ-Interview ein.

Keine rechtliche sondern technische Frage

Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband (DBV) verwies darauf, dass im praktischen Betrieb ohnehin nur den rund 2.500 Großverbrauchern in Deutschland die Gaszufuhr gezielt gedrosselt werden könne. Dies sei aber eher eine technische als eine rechtliche Frage, stellte der stellvertretende DBV-Generalsekretär fest. Für Landwirte bedeute die Klarstellung von Behördenchef Müller, dass ihre Betriebe genauso behandelt würden wie alle anderen Kleinverbraucher im jeweiligen Gasnetzbereich.

"Notfallplan Gas" auf Frühwarnstufe

Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hat Ende März die erste Stufe des „Notfallplan Gas“ in Kraft gesetzt. Drei Eskalationsstufen eröffnen der Regierung dabei unterschiedliche Handlungsspielräume. Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe, es folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe. Noch greift der Staat nicht aktiv in den Gasmarkt ein - vielmehr müssen Gaslieferanten und Netzbetreiber im Rahmen sogenannter marktbasierter Maßnahmen mehr Gas beschaffen, die Speicher bestmöglich füllen und Gasflüsse optimieren.

Die rechtlichen Grundlagen für „geschützte Kunden“ werden im Energiewirtschaftsgesetz, der Gasnetzzugangsverordnung und in der europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung, auch SoS-Verordnung genannt, gelegt. Demnach sind geschützte Kunden solche, deren Belieferung durch die Gasversorgungsunternehmen auch bei einer teilweisen Gasversorgungsunterbrechung oder im Falle außergewöhnlich hoher Gasnachfrage prioritär gewährleistet werden soll.