Was muss der Tierseuchenkasse gemeldet werden?
Wer in Nordrhein-Westfalen Geflügel oder andere Nutztiere hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar 2022 bei der Tierseuchenkasse melden. Die wichtigsten Fragen zur Tierzahlmeldung hat die Landwirtschaftskammer (LWK NRW) nun in einer Podcastfolge beantwortet.
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Der Podcast ist unter dem Namen Landfunk auf Spotify, Apple Podcasts, Deezer und unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Presse zu finden.
Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden
Die Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche Tierhalterinnen und Tierhalter gilt. Jedes Jahr sind alle Tierhalter verpflichtet, den Tierbestand online oder schriftlich bis spätestens 31. Januar an die Tierseuchenkasse zu melden.
Eine Meldung ist auch dann erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist jeweils der 1. Januar. Eine Ausnahme gilt für Halter von Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an.