Rückverfolgbarkeit ist lückenlos
Es gibt Fälle, in denen es wichtig ist, verlässlich und zügig feststellen zu können, welche Stationen ein Produkt durchlaufen hat, um sofort reagieren zu können. Die QS GmbH hat die Informationskette geprüft und Positives festgestellt.
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Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hat auch dieses Jahr mit Überprüfungen belegt, dass die Rückverfolgbarkeit von Fleisch und Fleischwaren in ihrem System funktioniert.Wie das Bonner Unternehmenam 9. Dezember 2021 mitteilte, wurde die Rückverfolgbarkeitvon der Ladentheke bis hin zum Futtermittel beiTeilstücken von Rind, Schwein und Geflügel getestet. Dabei konnte innerhalb der angegebenen Fristen die Herkunft aller Produkte über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg lückenlos geklärt werden. „Die Ergebnisse sprechen für die gute Arbeit der Systempartner“, betonte QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs.
Regelmäßig untersuchen
Nach Angaben der Organisation wird regelmäßig die eindeutige Rückverfolgbarkeit entlang der Handelsstufen untersucht, nicht nur bei Fleisch, sondern auch bei Obst, Gemüse und Kartoffeln. Grundsätzlich muss nämlich im QS-System festgestellt werden können, wann, wo und durch welche Betriebe das jeweilige Produkt hergestellt, gelagert und transportiert wurde. Daher sei es im Fall eines Ereignisses wichtig, verlässlich und zügig feststellen zu können, welche Stationen das Produkt durchlaufen hat, um sofort reagieren zu können. Um diese Transparenz zu gewährleisten, seien alle QS Systempartner dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit eines von ihnen erzeugten, beziehungsweise vermarkteten Produkts jederzeit sicherstellen zu können.
Schnell übermitteln
Sie müssten auf Nachfrage in der Lage sein, die Informationen zu ihren Produkten innerhalb kürzester Zeit elektronisch an QS zu übermitteln. Für Schlacht- und Zerlegebetriebe gelte hier beispielsweise eine Frist von maximal 24 Stunden.