Niederlage für Peta
Das Land Baden-Württemberg muss Peta nicht als Tierschutzorganisation anerkennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht endgültig entschieden. Peta will trotzdem weiter kämpfen.
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Seit 2016 kämpft Peta in Baden-Württemberg um die offizielle Annerkennung als Tierschutzverein. Nun ist die nach eigenen Angaben größte deutsche Tierschutzorganisation damit auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Hier hatte Peta Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) eingelegt und eine Entscheidung zu ihren Gunsten erzwingen wollen. Doch die Richter in Leipzig bestätigten die Entscheidung des VGH in Mannheim.
Voraussetzung für offizielle Anerkennung fehlt
Die offizielle Anerkennung als Tierschutzverein ist für Peta maßgebend, weil daran das Klage- und Mitwirkungsrecht gekoppelt ist. Das bedeutet, dass Peta - sofern offiziell anerkannt - in Verwaltungsverfahren eingebunden wäre und zudem auch die Möglichkeit hätte, gegen tierschutzrechtliche Entscheidungen zu klagen. Voraussetzung für eine offizielle Akzeptanz ist eine landesweite Tätigkeit und die satzungsgemäße Hauptaufgabe im Tierschutz. Das von Peter Hauk (CDU) geführte Landwirtschaftsministerium verweigert Peta aber seit fünf Jahren diese Anerkennung.
Zu wenig ordentliche Mitglieder
Dabei stützt es sich vor allem auf die Mitgliederstruktur der internationalen Organisation, die ihren deutschen Sitz in Stuttgart hat. Es wird bemängelt, dass Peta in Baden-Württemberg zwar 20.000 Fördermitglieder, jedoch nur sieben stimmberechtigte Mitglieder hat. Zunächst hatte das Agrarressort 500 ordentliche Mitglieder als Nachweis für eine landesweite Tätigkeit gefordert. Der VGH sah diesen Nachweis jedoch anderweitig erbracht, nachdem Peta zahlreiche Unterlagen über Aktionen im Südwesten vorgelegt hatte. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder war aber auch den Richtern in Mannheim zu gering, denn vor allem durch diese, so deren Begründung, würde ja künftig das Klage- und Mitwirkungsrecht wahrgenommen. Sie verlangten immerhin noch 40 ordentliche Mitglieder für eine offizielle Anerkennung.
Rechtsweg ausgeschöpft
Doch laut Peta passt die Forderung nach 40 Mitgliedern nicht zur Organisation eines modernen Tierschutzverbandes, der auf einen professionellen Mitarbeiterstamm setzt. Wie zuvor das Verwaltungsgericht, bestätigten die Richter daher die Entscheidung von Hauks Ministerium. Mit kürzlich erfolgten Abweisung der Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist der Rechtsweg nun ausgeschöpft. Peta aber gibt sich kämpferisch und plant eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes. Dabei will sich die Tierschutzorganisation insbesondere auf den Grundsatz der Gleichbehandlung stützen.