Verordnung für Direktzahlungen geändert
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat die Änderung der InVeKoS-Verordnung unterzeichnet. Damit können Landwirte auch künftig bestimmte Änderungen oder Ergänzungen ihres Antrags für Direktzahlungen bis zum 31. Mai jedes Jahres sanktionslos vornehmen.
- Veröffentlicht am

Durch eine Änderung im EU-Recht waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, das Datum auf nationaler Ebene festzulegen.
Da sich der 31. Mai bisher bewährt hatte und dieser bei den Landwirtinnen und Landwirten sowie der Verwaltung bekannt ist, wurde an dieser Vorgabe für die Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos-Verordnung) festgehalten.