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Kükentöten

Bundestag verbietet das Töten von Hahnenküken

Der Bundestag verbietet mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes das Töten von Hahnenküken. Das Parlament hat am  20. Mai 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

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C. Lotongkum/Shutterstock.com
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Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP und Die Linke verabschiedet. Hingegen abgelehnt wurden ein Antrag der FDP, die sich für eine europaweite Regelung für ein Verbot des Kükentötens ausspricht sowie der Fraktion Die Linke, die die Aufzucht männlicher Küken fördern will.

Aufnahme ins Tierschutzgesetz

Mit dem Gesetz will die Regierung das Verbot des Tötens von Hahnenküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Das Verbot soll auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Ebenso verboten werden sollen Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen.

Gesetz tritt stufenweise in Kraft

Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in Stufen: Das Verbot für die Tötung von Hahnenküken soll ab 1. Januar 2022 gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst vom 1. Januar 2024 an. Damit will die Regierung der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

Stellungnahme des ZDG

In einer Pressemitteilung nimmt Friedrich-Otto-Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Stellung zu dem Beschluss des Bundestages und zeigt sich enttäuscht über den nationalen Alleingang: "Grundsätzlich hätten wir uns gewünscht, dass es ein einheitliches Vor­gehen auf europäischer Ebene gegeben hätte. Leider ist dies nicht passiert. Unseren heimischen Brütereien wird damit quasi der Boden unter den ­Füßen weggezogen." 

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