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Coronavirus

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Im Allgemeinen sind humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen. Wie erkläre ich das als Unternehmer am besten meinen Kunden? Und was tue ich, wenn ein Mitarbeiter erkrankt?

Veröffentlicht am
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Nach Empfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutzund Katastrophenhilfe (BBK) sollten sich Unternehmen frühzeitig auf mögliche Auswirkungen einer Pandemie vorbereiten, so etwa eine möglicherweise hohe Erkrankungsrate des Personals oder den Ausfall wichtiger Ressourcen. Das BKK hat auf Grundlage des Szenarios einer Influenza-Pandemie ein „Handbuch betriebliche Pandemieplanung“ für Unternehmen erarbeitet, dessen konkrete Empfehlungen zur Vorsorge bei einem Pandemie-Risiko auch im Hinblick auf die Lage beim Coronavirus übertragbar sein dürften. Das auf der BKK-Website herunterzuladende Handbuch könnte eine hilfreiche Grundlage für Unternehmen darstellen.

Weitere Hinweise für Unternehmen bietet die Kurzdarstellung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Betriebliche Pandemieplanung“. Die aktuelle Risikobewertung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter positiv getestet ist?

Über die jeweiligen Maßnahmen entscheidet immer das für den Betrieb zuständige Gesundheitsamt vor Ort. Es scheint allerdings derzeit auf kommunaler Ebene keine einheitliche Vorgabe zu bestehen, wie im Einzelnen vorzugehen ist. Die Wirtschaft,vertreten durch den Lebensmittelverband Deutschland, hat daher gegenüber dem BMEL angeregt, im Krisenstab der Bundesregierung auf eine einheitliche Vorgehensweise hinzuwirken. In jedem Fall dürfte bei einem positiv auf Corona getesteten Mitarbeiter gelten, dass zunächst die Kontaktpersonen zu ermitteln sind. Alle Kontaktpersonen aus dem Arbeitsumfeld des positiv Getesteten dürften voraussichtlich in Quarantäne geschickt werden, bis auch sie durchgetestet sind. Sofern die Kontaktpersonen nicht getestet werden (können) – aus Kapazitätsgründen –, greift die Maßnahme des RKI, dass die Kontaktpersonen mindestens 14 Tage zu isolieren sind. Produktionsmitarbeiterallerdings können schlecht Homeoffice machen.

Was gilt bei einem Corona-Fall in einem Unternehmen mit Blick auf die dort produzierten Lebensmittel?

  • Es ist davon auszugehen, dass in der Lebensmittelproduktion ohnehin ein hohes Maß an Hygiene herrscht (Handhygiene!).
  • Bei Verdacht, dass Anlagen kontaminiert sind, können diese desinfiziert werden. Von kontaminierten Materialien kann nur dann eine Weitergabe des Virus stattfinden, wenn es auf dieSchleimhäute/in die Atemwege eines neuen Wirts gelangt.
  • Bei Verdacht, dass Rohstoffe, Lebensmittel oder Packstoffe kontaminiert sein können, so ist laut BfR wissenschaftlich belegt, dass das Virus maximal noch nach neun Tagen wieder auffindbar und damit potenziell übertragbar ist. Lebensmittel können für diese Zeit gesperrt/in Quarantäne gelagert werden. Entsprechend ist die Vernichtung von Chargen, die in Gegenwart eines Infizierten hergestellt wurden, in keinem Fall gerechtfertigt.
  • Wichtig zu wissen: Das Corona-Virus verhält sich in Bezug auf den Wirkort ganz anders als Norovirus oder Hepatitisviren. Diese können über infizierte Lebensmittel aufgenommen werden und krank machen.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine Muster-Betriebsanweisung zu Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erstellt (siehe pdf zum Download).  

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