KAT erkennt QS-Audits für Mischfutterhersteller an
QS und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) haben sich auf eine Anerkennung der QS-Zertifitierung für Futtermittellieferungen an KAT-Legehennenhalter verständigt.
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Damit können ab sofort QS-zertifizierte Mischfutterhersteller auf Basis Ihrer QS-Lieferberechtigung an Landwirte Legehennenfutter liefern, die nach den Anforderungen von KAT arbeiten. Ein zusätzliches Audit ist nicht mehr erforderlich.
QS-zertifizierte Mischfutterhersteller, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen im ersten Schritt mit KAT einen Markennutzungsvertrag unterzeichnen und im zweiten Schritt ihren Anerkennungswunsch in der QS-Datenbank bei ihrem Standort hinterlegen. Hierzu loggen sie sich in der QS-Datenbank ein, wählen dort den betreffenden Standort aus und setzen unter Anerkennungen einen Haken bei Teilnahme KAT.
Detaillierte Informationen hierzu können der Anlage "9.1 Anerkannte Standards" (Version: 01.01.2019rev01) im Leitfaden Futtermittelwirtschaft sowie der Revisionsinformation entnommen werden.