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Mehr Tierschutz im AFP

Die Förderung von Stallbauten wird künftig stärker an Tierschutzanforderungen ausgerichtet. Das hat der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) beschlossen. An die Stelle der Regelförderung im Agrarinves-titionsförderungsprogramm (AFP) tritt künftig eine Basisförderung von bis zu 20 % Investitionskostenzuschuss.
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Dafür müssen bestimmte bauliche Anforderungen an eine tiergerechte Haltung aus dem AFP erfüllt sein. Zusätzliche Anforderungen an den Tierschutz gelten für die Premiumförderung mit einem Fördersatz von bis zu 40 %. Die Länder können die Fördersätze um bis zu 5 % aufstocken. Der Abstand zwischen Basisförderung und Premiumförderung muss 20 % betragen, in der Rinderhaltung 10 %.