Mehr Tierschutz im AFP
Die Förderung von Stallbauten wird künftig stärker an Tierschutzanforderungen ausgerichtet. Das hat der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) beschlossen. An die Stelle der Regelförderung im Agrarinves-titionsförderungsprogramm (AFP) tritt künftig eine Basisförderung von bis zu 20 % Investitionskostenzuschuss.
- Veröffentlicht am
Dafür müssen bestimmte bauliche Anforderungen an eine tiergerechte Haltung aus dem AFP erfüllt sein. Zusätzliche Anforderungen an den Tierschutz gelten für die Premiumförderung mit einem Fördersatz von bis zu 40 %. Die Länder können die Fördersätze um bis zu 5 % aufstocken. Der Abstand zwischen Basisförderung und Premiumförderung muss 20 % betragen, in der Rinderhaltung 10 %.