Agrarpolitik: Untersuchungspflichten für Dioxine verschärft
Futtermittelhersteller dürfen künftig nur noch dann rohe pflanzliche Öle verarbeiten oder Futterfette mischen, wenn sie dafür eine EU-Zulassung haben. Das sieht die EU-Verordnung 225/2012 vor, die am 16. September 2012 in Kraft getreten ist.
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Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsminis-teriums hat Deutschland die europäische Regelung um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzt, die mit Futterfetten handeln. Sie sind künftig verpflichtet, den Erwerb aller Fette zu dokumentieren, sowohl Futterfette als auch Fette, die nicht für den Futtermittelbereich bestimmt sind. Ferner sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor: Unternehmen müssen die Produktion von Fetten für Futtermittel künftig grundsätzlich von der Produktion von Fetten für die technische Industrie trennen.