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Futtermittelkennzeichnung: Neue Regeln verabschiedet

Die EU-Agrarminister haben kürzlich die neuen Bestimmungen zur Futtermittelkennzeichnung verabschiedet. Damit sind Futtermittelhersteller in der Europäischen Union künftig auch auf Antrag nicht mehr verpflichtet, Landwirten die exakte Zusammensetzung ihrer Produkte mitzuteilen.
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Die Minister setzten bei ihrem Treffen in Luxemburg damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Ende 2005 um. Die Verpflichtung zur exakten mengenmäßigen Angabe der Futterbestandteile gehe weit über das Ziel des Gesundheitsschutzes hinaus und beeinträchtige in hohem Maße die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, hatten die Luxemburger Richter damals befunden. Die Tiernahrungshersteller müssen jedoch auch künftig auf Anfrage der zuständigen Behörde alle Dokumente aushändigen, die die Zusammensetzung ihrer Erzeugnisse betreffen.