Dioxin: Meldepflicht kommt – aber mit Einschränkung
Nach Widerstand in der Unionsfraktion gegen einzelne Punkte des Dioxin-Aktionsplans lenkt die Bundesregierung offenbar in einem wichtigen Punkt ein. Die Meldung überhöhter Dioxinwerte an den Staat, zu der private Labore künftig verpflichtet sein sollen, wird sich laut aktuellen Planungen in engen
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Grenzen abspielen. Wie in Berlin nach Gesprächen des Agrarressorts mit Bundestagsabgeordneten bekannt wurde, sollen Informationsansprüche nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bei der Meldepflicht nicht gelten, jedenfalls wenn es sich um Produkte handelt, die noch nicht bis in die Regale der Supermärkte gelangt sind.