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Wirtschaftsdünger: Gülle wird auch künftig nicht dem Abfallrecht unterstellt

Wirtschaftsdünger sollen auch künftig generell nicht dem Abfallrecht unterstellt werden, wenn sie den Anforderungen des Düngemittelrechts entsprechen. Dies gilt auch dann,
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wenn beispielsweise Gülle in Biogasanlagen eingesetzt und vergoren wird und die Gärreste anschließend ausgebracht werden.