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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Entscheidungen zur Legehennenhaltung

Im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Hähnchenhaltungsrichtlinie wurde am 12. Juni 2009 im Bundesrat die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet.
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Kurzfristig hatte das Bundesland Bayern zu dieser Verordnung noch die Legehennenhaltung betreffende Änderungsanträge eingebracht, denen der Agrarausschuss des Bundesrates am 25. Mai 2009 zugestimmt hatte. Diese Anträge haben erhebliche Irritationen hervorgerufen.