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Alternativen zum Kükentöten

Weiterhin Entwicklung nötig

Am 20. Mai hat das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, der das Töten männlicher Legeküken ab dem 1. Januar 2022 verbietet. Über dieses Verbot und die möglichen Alternativen haben wir mit Dr. Thomas Bartels gesprochen.
Veröffentlicht am
Seleggt 
DGS: Herr Dr. Bartels, wie kritisch sehen Sie das Verbot des Kükentötens? Dr. Thomas Bartels: Es war ja für die Branche eine Katastrophe mit Ansage. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2019, wonach das Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig ist, war ein solches Verbot absehbar. Für dieses gesellschaftlich gewollte Ziel müssen nun alle Lösungsansätze genutzt und auch gesellschaftlich akzeptiert werden – die Alternativen der Geschlechtserkennung im Ei, die Aufzucht männlicher Tiere und die Verwendung von Zweinutzungsrassen. Die Geflügelwirtschaft hat immer betont, dass zunächst marktreife Technologien zur Verfügung stehen müssen, ehe ein Verbot der bislang angewandten Praxis des Tötens...
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