Tierwohl, Tiergerechtheit und Tierschutz
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Tierschutz und Tierwohl in der Geflügelhaltung
Der Tierschutz regelt im Tierschutzgesetz (TierSchG) neben Schutzmaßnahmen für frei lebende Wildtiere die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Haltung von (Nutz-)tieren. Ein Verstoß gegen das TierSchG ist strafbar. Das Tierschutzgesetz definiert die grundlegenden Bedürfnisse eines Tieres, während beim Tierwohl auch das psychische Wohlbefinden der Tiere berücksichtigt wird.
Die Entwicklung des Tierwohl-Gedankens
Seit der Gründung der Initiative Tierwohl (ITW) im Jahr 2015 hat das Thema Tierwohl auch bei Verbrauchern an Bedeutung gewonnen. Die Grundlagen dazu wurden bereits 1979 in England gelegt, als das Konzept der „fünf Freiheiten“ veröffentlicht wurde. Diese Freiheiten bilden im Wesentlichen bis heute die Basis des Tierwohls.
- Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung
- Freiheit von Unbehagen
- Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit
- Freiheit von Angst und Leiden
- Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens
Die drei Säulen des Tierwohls
Die heutige Definition des Tierwohls basiert auf drei Säulen:
- Gesundheit
- Verhalten
- Umgebung
Anforderungen an das Tierwohl in der Geflügelhaltung
Zum Tierwohl gehören die folgenden Anforderungen:
- Die Tiere sind gemäß der TierSchNutztV untergebracht.
- Die Anforderungen des Tierschutzes sind erfüllt.
- Es ist ausreichend Futter, Wasser und Licht vorhanden.
- Die Tiere sind gesund und frei von Schmerzen und Krankheiten.
- Die Tiere können ihr natürliches Verhalten in einer artgerechten Umgebung ausleben.
- Die Tiere haben keinen Stress und keine Ängste.
- Die Tiere zeigen die gewünschte Leistung.