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Düngeverordnung

Nährstoffbilanz: Was vom Hähnchen übrig bleibt

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat Ganzkörperanalysen bei langsam wachsende Herkünften und Bruderhähnen durchgeführt. Damit sollen die bisher pauschal für die Hähnchenmast veranschlagten Werte der Düngeverordnung ergänzt werden.

Veröffentlicht am
Für langsam wachsendes Mastgeflügel oder Bruderhähne gab es bisher nur pauschale Werte aus der Düngeverordnung.
Für langsam wachsendes Mastgeflügel oder Bruderhähne gab es bisher nur pauschale Werte aus der Düngeverordnung.MBE Photography/Berendsen
In zwei Projekten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurden Nährstoffausscheidungen von langsam wachsenden Mastherkünften und Bruderhähnen erfasst. Dazu sind die im Tierkörper eingelagerten Nährstoffe (Stickstoff [N] und Phosphor [P]) von den mit dem Futter aufgenommenen Nährstoffen abgezogen worden. Die Differenz, verrechnet mit den Nährstoffeinträgen über die Eintagsküken, ergab die Brutto-Nährstoffausscheidungen, von denen im Hinblick auf die Düngeverordnung die Stall- und Lagerverluste noch abgezogen werden müssen. Je kg Ganzkörper wurden zunächst 30 g N und 4,0 g P kalkuliert: Mit diesen Werten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) wurden die Nährstoffausscheidungen sämtlicher Hähnchenmastverfahren in der...
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