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Tierhaltungskooperationen

Gewinn für beide Seiten

Im Zuge der Grundsteuerreform werden Inhalte des § 51a BewG in den § 13b EStG überführt. Dieser erlaubt es, Vieheinheiten, die an landwirtschaftliche Nutzfläche gebunden sind, auf einen Kooperationsbetrieb zu übertragen. Damit ergeben sich oft mehr als nur finanzielle Vorteile für die zusammenarbeitenden, oft kleineren Betriebe.
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Der geplante § 13b Einkommensteuergesetz (EStG) – früher § 51a Bewertungsgesetz (BewG) – erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen Vieheinheiten, die grundsätzlich an
landwirtschaftliche Nutzfläche gebunden
sind, auf einen Kooperationsbetrieb zu
übertragen. 
Der geplante § 13b Einkommensteuergesetz (EStG) – früher § 51a Bewertungsgesetz (BewG) – erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen Vieheinheiten, die grundsätzlich an landwirtschaftliche Nutzfläche gebunden sind, auf einen Kooperationsbetrieb zu übertragen.  shutterstock.com
Der geplante § 13b Einkommensteuergesetz (EStG) - früher § 51a Bewertungsgesetz (BewG) - erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Infokasten) Vieheinheiten, die grundsätzlich an landwirtschaftliche Nutzfläche gebunden sind, auf einen Kooperationsbetrieb zu übertragen. Auch zur Umsatzsteuer kann pauschaliert werden. Das ist auch gut so, denn besonders für veredlungsstarke, wachstumswillige, aber flächenarme Betriebe ist diese Vorschrift ein Instrument, um in den Genuss steuerlicher Privilegien zu gelangen bzw. diese zu erhalten. Doch die Vorteile gehen weit darüber hinaus und erschöpfen sich häufig nicht nur auf den Kooperationsbetrieb. Denn die Vorschrift gibt den beteiligten Landwirten die Flexibilität, um weitere betriebliche...
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